Morgens aufwachen und klar sehen, Sport treiben ohne störende Brille oder Lesen ohne Kontaktlinsen: eine lohnende Investition.
Modernste Augendiagnostik und Behandlungstechnik/-methoden haben ihren Preis. Und die individuell bestmögliche Behandlung ist unser Anspruch. REALEYES bietet Ihnen vom Erstberatungstermin über die Voruntersuchung bis hin zur OP und der medizinischen Nachsorge alle Leistungen, damit Sie die Kosten unter Kontrolle behalten.
Wählen Sie den Anbieter Ihres Vertrauens mit Bedacht. Billig muss natürlich nicht automatisch schlecht heißen, aber bei sehr niedrigen Preisen sollten Sie genau hinsehen – schließlich geht es um Ihre Augen und Ihre Augengesundheit.
*Die Kosten einer Augenlaser- oder Linsen-OP sind von der Höhe Ihrer Fehlsichtigkeit, der Hornhautdicke und der angewandten Lasertechnologie/-methode bzw. der Art der eingesetzten Kunstlinsen abhängig. Die exakten Behandlungskosten können deshalb erst nach einer ausführlichen Untersuchung ermittelt werden. Mehrkosten für eine Augenlaserbehandlung oder eine Linsen-OP in Vollnarkose sind nicht in den oben genannten Preisen enthalten.
Ihre Behandlungskosten können Sie auch ganz bequem in monatlichen Raten begleichen – mit der Medipay Patiententeilzahlung! Laufzeit und Monatsrate wählen Sie ganz einfach selbst nach ihren individuellen Möglichkeiten.
Für weitere Informationen setzen Sie sich mit uns unter 089 2488 7430 oder per Mail an info@realeyes.de in Verbindung.
Tipp: Rechnen Sie Ihr individuelles Beispiel mit dem Medipay-Ratenrechner!
Laser- oder linsenchirurgischen Verfahren sind in der Regel im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten (Ausnahme: Standard Katarakt-OP mit einer Monofokallinse). Es handelt sich dabei um eine reine Selbstzahlerleistung, auch IGEL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) genannt. Die Abrechnung erfolgt anhand der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), einem Regelwerk für die Bemessung und Erstattung von ärztlichen Privatleistungen.
Private Krankenversicherer gewähren nur im Einzelfall einen teilweisen Kostenersatz. Am besten setzen Sie sich mit Ihrer Krankenversicherung vor der Operation hinsichtlich einer eventuellen Kostenübernahme in Verbindung.
Die Kosten für diesen Eingriff können jedoch in der Regel als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen.
Bereits im Jahr 2006 hat die Finanzverwaltung über die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für Augenlaser-OP’s abgestimmt. Grundlegende Fragestellung bei dieser Abstimmung war, ob für die steuerliche Berücksichtigung ein vor der Operation ausgestelltes amtsärztliches Attest gefordert werden soll.
Die Entscheidung lautet: Bei steuerpflichtigen Patienten, die sich einer solchen Augenlaserbehandlung unterziehen, liegt immer eine Fehlsichtigkeit und somit eine Krankheit vor. Demnach stellt der Eingriff immer eine Heilbehandlung dar. Auch sei die Behandlungsmethode wissenschaftlich anerkannt. Aufwendungen für solche Operationen sollen darum ohne Vorlage eines hausärztlichen Attestes als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden können.
Quelle: Oberfinanzdirektion Koblenz vom 22.06.2006 (S 2284 A – St 32 3)
Hinweis: Diese Information stellt einen unverbindlichen Hinweis dar und ersetzt keine juristische oder steuerliche Beratung.