Viele Menschen sind auf eine Sehhilfe angewiesen. Kontaktlinsen und Brillen sind in vielen Situationen sehr unpraktisch. Hinzu kommt, dass Brillen und Kontaktlinsen oft ersetzt werden müssen – und das nicht gerade günstig. Morgens aufwachen und klar sehen, Sport treiben ohne störende Brille oder Lesen ohne Kontaktlinsen: eine lohnende Investition. Bei uns erhalten Sie einen Überblick über Laseroperationen und die Augen OP Kosten.
Modernste Augendiagnostik und Behandlungstechnik/-methoden haben ihren Preis. Und die individuell bestmögliche Behandlung ist unser Anspruch. REALEYES bietet Ihnen vom Erstberatungstermin über die Voruntersuchung bis hin zur OP und der medizinischen Nachsorge alle Leistungen, damit Sie die Kosten unter Kontrolle behalten.
Wählen Sie den Anbieter Ihres Vertrauens mit Bedacht. Billig muss natürlich nicht automatisch schlecht heißen, aber bei sehr niedrigen Preisen sollten Sie genau hinsehen – schließlich geht es um Ihre Augen und Ihre Augengesundheit.
*Die Kosten einer Augenlaser- oder Linsen-OP sind von der Höhe Ihrer Fehlsichtigkeit, der Hornhautdicke und der angewandten Lasertechnologie/-methode bzw. der Art der eingesetzten Kunstlinsen abhängig. Die exakten Behandlungskosten können deshalb erst nach einer ausführlichen Untersuchung ermittelt werden. Mehrkosten für eine Augenlaserbehandlung oder eine Linsen-OP in Vollnarkose sind nicht in den oben genannten Preisen enthalten.
Für Studenten/Auszubildende sowie Kooperationspartner (Corporate Benefits) bieten wir Sonderpreise. Bitte Kooperationsnachweis zum Termin mitbringen.
Bevor bei Ihnen eine Augen-OP stattfindet, werden gründliche Voruntersuchungen an Ihrem Auge durchgeführt. Dadurch wird bestimmt, welche Methode der Laseroperation für Sie individuell infrage kommt. Zusätzlich existieren allgemeine Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um Ihre Augen lasern lassen zu können.
• Mindestalter: 18 Jahre
• es liegen keine Augenentzündungen oder
anderen Augenerkrankungen vor
• nicht während einer Schwangerschaft oder der Stillphase
• Sehschwäche zwischen -10 und +5 Dioptrien
Laser- oder linsenchirurgischen Verfahren sind in der Regel im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten (Ausnahme: Standard Katarakt-OP mit einer Monofokallinse). Es handelt sich dabei um eine reine Selbstzahlerleistung, auch IGEL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) genannt. Die Abrechnung erfolgt anhand der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), einem Regelwerk für die Bemessung und Erstattung von ärztlichen Privatleistungen.
Private Krankenversicherer gewähren nur im Einzelfall einen teilweisen Kostenersatz. Am besten setzen Sie sich mit Ihrer Krankenversicherung vor der Operation hinsichtlich einer eventuellen Kostenübernahme in Verbindung.
Die Kosten für diesen Eingriff können jedoch in der Regel als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen.
Bereits im Jahr 2006 hat die Finanzverwaltung über die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für Augenlaser-OP’s abgestimmt. Grundlegende Fragestellung bei dieser Abstimmung war, ob für die steuerliche Berücksichtigung ein vor der Operation ausgestelltes amtsärztliches Attest gefordert werden soll.
Die Entscheidung lautet: Bei steuerpflichtigen Patienten, die sich einer solchen Augenlaserbehandlung unterziehen, liegt immer eine Fehlsichtigkeit und somit eine Krankheit vor. Demnach stellt der Eingriff immer eine Heilbehandlung dar. Auch sei die Behandlungsmethode wissenschaftlich anerkannt. Aufwendungen für solche Operationen sollen darum ohne Vorlage eines hausärztlichen Attestes als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden können.
Quelle: Oberfinanzdirektion Koblenz vom 22.06.2006 (S 2284 A – St 32 3)
Hinweis: Diese Information stellt einen unverbindlichen Hinweis dar und ersetzt keine juristische oder steuerliche Beratung.
Bei der Durchführung einer Augenlaseroperation fühlen Sie keine Schmerzen. Das Auge wird vor der Behandlung mit speziellen Augentropfen betäubt. Bis die Augentropfen zu wirken beginnen, dauert es nur ein paar Sekunden.
Das Mindestalter von 18 Jahren muss eingehalten werden, da sich die Sehkraft oft noch verändert. Außerdem müssen Augenentzündungen oder andere Augenerkrankungen ausgeschlossen sein. Während einer Schwangerschaft oder der Stillzeit werden keine Augenlaseroperationen durchgeführt. Sie sollten eine Sehschwäche zwischen -10 und +5 Dioptrien haben, damit eine Operation für Sie infrage kommt. Sind diese allgemeinen Voraussetzungen gegeben, kann sich in der Regel jeder einer Augenlaseroperation unterziehen.
Vertrauen Sie sich für eine Augen-OP nur erfahrenen Ärzten an. Die Technologie, mit der eine Laseroperation durchgeführt wird, ist in der Regel risikoarm. Kommt es doch zu einer Unter- oder Überkorrektur, kann eine Korrektur-OP vorgenommen werden.
Auch stimmt der Mythos nicht, dass Sie durch eine Augenlaseroperation erblinden können. Es wird nur die oberste Augenschicht behandelt, weshalb eine Verletzung an Netzhaut, Sehnerv oder Augenlinse ausgeschlossen ist.
Ein paar Menschen sind nach der Behandlung trotzdem noch auf eine Sehhilfe angewiesen. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass die Sehkraft nach einigen Monaten oder Jahren wieder schlechter wird.
Generell übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Augen lasern Kosten nicht. Eine Augenlaseroperation ist eine reine Selbstzahlerleistung. In Einzelfällen gewähren private Krankenversicherungen einen teilweisen Kostenersatz.
Augen OP Kosten können in der Regel als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden.
Augen OP Kosten sind nicht günstig, weshalb sich viele die Frage stellen, wie lange das Lasern anhält. Die Korrektur einer Fehlsichtigkeit durch eine Augen-OP hält prinzipiell ein ganzes Leben. Es kann in manchen Fällen vorkommen, dass sich nach einigen Monaten oder Jahren das Sehvermögen der Menschen, die sich einer Augenoperation unterzogen haben, wieder verschlechtert.
Sie können sich auch noch mit über 50 Jahren die Augen lasern lassen. Mit steigendem Alter wird die Augenlinse jedoch steif und das Operationsergebnis kann sich dadurch verändern.