Wann kommt eine LASIK-OP grundsätzlich in Frage?

Leider kann nicht jeder Fehlsichtige, der im Bereich der korrigierbaren Refraktionswerte liegt, auch tatsächlich per LASIK behandelt werden. Bei den entsprechenden Ausschlusskriterien unterscheiden wir harte und weiche Kontraindikationen. Harte Kontraindikationen schließen eine LASIK grundsätzlich aus, während wir bei weichen Kontraindikationen individuell entscheiden, ob eine Behandlung möglich ist.

  • Kurzsichtigkeit bis ca. -10.0 dpt
  • Weitsichtigkeit bis ca. +3.0 dpt
  • Hornhautverkrümmung bis ca. 5.0 dpt
  • ausreichende Hornhautdicke
  • konstante Brillen-/Kontaktlinsenwerte (seit mindestens einem Jahr)
  • Alter: über 18
  • Kontaktlinsen-/Brillenunverträglichkeit, Allergien gegen Kontaktlinsenmittel
  • geeignete Pupillengröße
  • Hornhauterkrankungen (z. B. Keratokonus, Degenerationen)
  • ausgeprägte Augenerkrankungen (z. B. proliferative diabetische Retinopathie, fortgeschrittener Grüner oder Grauer Star)
  • Hornhautverkrümmung größer als 5 dpt
  • Hornhautdicke weniger als 500 μm
  • instabile Refraktionswerte (zunehmende Brillenwerte)
  • Alter: unter 18 (Auge noch im Wachstum)
  • Schwangerschaft, Stillzeit
  • extrem weite Pupillen